Hier können Sie errechnen, ob Sie mit Ihren Leistungen
die 11. Jahrgangsstufe der FOS erfolgreich bestanden haben und vorrücken dürfen.
Laut § 22 der FOBOS gilt folgende Regelung bzgl. der Entscheidung über das Vorrücken:
In die Jahrgangsstufe 12 kann vorrücken, wer
- in der fachpraktischen Ausbildung in der Summe beider Halbjahresergebnisse gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 mindestens 10 Punkte, dabei in keinem Halbjahr weniger als 4 Punkte und
- in den Jahrespunktzahlen gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1
- a) in allen Fächern mindestens 4 Punkte,
- b) in einem Fach 1 bis 3 Punkte, in allen weiteren Fächern jeweils mindestens 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen mindestens das Fünffache der Anzahl der Fächer,
- c) in zwei Fächern 1 bis 3 Punkte, in allen weiteren Fächern jeweils mindestens 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen mindestens das Sechsfache der Anzahl der Fächer oder
- d) in einem Fach 0 Punkte, in allen weiteren Fächern jeweils mindestens 4 Punkte und in der Summe aller Punktzahlen mindestens das Sechsfache der Anzahl der Fächer
erreicht hat.
ACHTUNG: Die FOSBOS Traunstein übernimmt für die Angaben zur Vorrückungsentscheidung keine Gewähr.