Hier können Sie errechnen, ob Sie mit Ihren Leistungen die 11. Jahrgangsstufe der FOS erfolgreich bestanden haben und vorrücken dürfen.
Laut § 22 der FOBOS gilt folgende Regelung bzgl. der Entscheidung über das Vorrücken:
In die Jahrgangsstufe 12 kann vorrücken, wer

  1. in der fachpraktischen Ausbildung in der Summe beider Halbjahresergebnisse gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 mindestens 10 Punkte, dabei in keinem Halbjahr weniger als 4 Punkte und
  2. in den Jahrespunktzahlen gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1
  3. erreicht hat.

ACHTUNG: Die FOSBOS Traunstein übernimmt für die Angaben zur Vorrückungsentscheidung keine Gewähr.

11 / 1
11 / 2
Fach Punkte Fach Punkte Jahrespunktzahl
Deutsch 11/1 Deutsch 11/2
Englisch 11/1 Englisch 11/2
Mathematik 11/1 Mathematik 11/2
Geschichte 11/1 Geschichte 11/2
Profilfach 1 - 11/1 Profilfach 1 - 11/2
Profilfach 2 - 11/1 Profilfach 2 - 11/2
Profilfach 3 - 11/1 Profilfach 3 - 11/2

FpA Punkte FpA Punkte
Fachpraktische Tätigkeit (2-fach) - 11/1 Fachpraktische Tätigkeit (2-fach) - 11/2
Fachpraktische Anleitung (1-fach) - 11/1 Fachpraktische Anleitung (1-fach) - 11/2
Fachpraktische Vertiefung (1-fach) - 11/1 Fachpraktische Vertiefung (1-fach) - 11/2

Ergebnis: