Zum Schuljahr 2025/2026 wurde in der einschlägigen Schulordnung die Probezeitregelung für Schülerinnen und Schüler der BOS gestrichen. Sie unterliegen daher an der BOS keiner Probezeit.
Sie unterliegen im Vorkurs keiner Probezeit.
Sie unterliegen beim Besuch der Vorklasse BOS keiner Probezeit, müssen jedoch zum Schuljahresende die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 12 erwerben, sofern Sie nicht bereits die Zugangsvoraussetzungen für die 12. Jahrgangsstufe erfüllen.
Sie unterliegen beim Besuch der BOS 12 keiner Probezeit, müssen jedoch zum Schuljahresende die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 13 erwerben, sofern Sie den Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife anstreben.
Sie unterliegen beim Besuch der BOS 13 keiner Probezeit.