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Allgemeine Voraussetzungen
Die Aufnahme in die BOS Traunstein erfolgt in die Ausbildungsrichtung, für die die Berufsausbildung oder Berufserfahrung einschlägig ist.
Welche Ausbildungsrichtung Sie mit Ihrem Beruf besuchen können, finden Sie in der Übersicht über die Berufszuordnung.
In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung
- einschlägige mindestens einjährige Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung oder
- das erfolgreiche Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule oder
- ein mindestens 6-monatiges einschlägig betreutes Berufspraktikum in Vollzeit nachweist, dem die Schule vorher zugestimmt hat.
Notwendige schulische Vorbildung
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder
- Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
- erfolgreicher Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs oder
- bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
Notwendige berufliche Vorbildung
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
- bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
- mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit
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Jahrgangsstufe 12
* Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, oder Sie den erforderlichen Notendurchschnitt nicht nachweisen können, müssen Sie eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern ablegen.
Das Fach Englisch kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden.
Die Eignungsprüfung findet an der Staatl. FOSBOS Traunstein in der Regel im Juli statt.
Genauer Termin siehe Startseite Termine.